Was Sie wissen müssen
Corona
Informationen zu Covid-19
Seit dem 02. April 2022 gilt in Baden-Württemberg:
- Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
- Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch empfohlen.